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Fachanwalt Notar Mediation Frerichs
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Die Kanzlei wurde 1995 gegründet und hat seither unter anderem umfassende Erfahrungen im Bereich der erneuerbaren Energien gesammelt.


Mandantschaft

Es zählen Privatpersonen, Selbständige (u.a. Anwälte, Steuerberater, Ärzte, Landwirte, Kaufleute), Kommunen, Kirchen, kommunale Betriebe und Unternehmen jeder Größe zu meiner Mandantschaft, die in den zentralen Bereichen Verwaltungsrecht (Genehmigungsverfahren, Zulassungsverfahren  etc), Arbeitsrecht (u.a. Kündigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigungsschutzfragen) und als Notar (u.a.Gesellschaftsrecht, Grundstückskaufverträge, Unternehmenskauf, Erbrecht) hier die entsprechenden Qualifikationen finden.
Dementsprechend bin ich Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Notar.

Verwaltungsrecht

Ein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Projektentwicklung, -begleitung und Durchsetzung. Dies gilt ua.  für Windenergieprojekte, Biogasanlagen, PV- Anlagen, großflächigen Einzelhandel.



Insbesondere im Anlagenzulassungsgerecht stehen umfangreiche Erfahrungen im Bauplanungsrecht, Immissionschutzrecht, Energierecht (Netzanschluss, EEG, EnWG), Raumordnungsrecht und Staatshaftungsrecht zur Verfügung. Es wurden in der Vergangenheit eine ganze Reihe von Gerichtsentscheidungen mit grundsätzlicher Bedeutung erreicht.

Arbeitsrecht

Auch im Arbeitsrecht kann auf eine umfängliche u.a. forensische Tätigkeit zurückgeblickt werden, wobei hier in der Regel pragmatische und möglichst kurzfristige, abschließende Ergebnisse erzielt werden können.

Medizinrecht

Ein weiterer wesentlicher Tätigkeitsbereich liegt in der umfassenden rechtlichen Begleitung von Arztpraxen (ua. Nephrologen, Internisten, Zahnärzten, Tierärzten) z.B.: im Zulassungsrecht,  bei Gesellschaftsverträgen und im Arbeitsrecht.

Notar

Als Notar steht die Gestaltung der Vertragsverhältnisse, die sichere Abwicklung und die unabhängige Beratung der Vertragsparteien im Vordergrund.


Mediation

Das Tätigkeitsspektrum der Kanzlei wurde durch den Bereich Mediation erweitert. Das außergerichtliche Verfahren der Konfliktbeilegung hat eine stetig wachsende Bedeutung. Dem trägt der Gesetzgeber Rechnung, indem er durch das Mediationsgesetz einen rechtlichen Rahmen geschaffen hat und die Mediation Eingang in die gerichtlichen Verfahrensordnungen (u.a. §§ 253 Abs. 3 Nr. 1, 278a ZPO, § 54a ArbGG) gefunden hat.
Die Konfliktparteien werden im Rahmen der Mediation durch eine allparteiliche besonders qualifizierte zertifizierte Mediatorin in einem vertraulichen, strukturierten Verfahren bei einer gemeinsamen Konfliktlösung begleitet.


      Ingo Nikolaus Frerichs

Rechtsanwalt, Fachanwalt und Notar

      Theda Frerichs

zertifizierte Mediatorin (angestellt), Dipl. Theologin



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